Gebühren
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgestz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung.
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Erstberatungsgespräch
Im Falle einer Erst-Beratung, d.h. bei der Einholung eines ersten mündlichen anwaltlichen Rates, bei dem unsere Anwälte gegenüber dem Gegner oder Dritten nicht in Erscheinung treten, wird unsererseits eine Pauschale in Höhe von Euro 150,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer abgerechnet. Sofern im Nachgang zu diesem ersten Gespräch eine weitergehende Mandatierung unsererseits erfolgt, wird diese Gebühr auf unsere Gebühren der nachfolgenden Punkte 2.-4. angerechnet.
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Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Rechtsstreitigkeiten/Inkasso
Sofern wir Sie außergerichtlich oder gerichtlich vertreten, richten sich unsere Gebühren nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Sollten wir unsere Gebühren z.B. aufgrund Zahlungsverzuges oder erfolgreicher Klage gegenüber der Gegenseite geltend machen können, versuchen wir, Sie hierdurch bestmöglich im Hinblick auf unsere Gebühren zu entlasten. Primärer Gebührenschuldner bleibt jedoch auch in diesem Fall unser Mandant als Auftraggeber.
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Projektberatung in den Bereichen M&A, Corporate, Tax
In unserem Kernbereichen, M&A, Corporate und Tax, legen wir unserer spezialisierten Beratung regelmäßig eine Stundensatzvereinbarung in Höhe von Euro 150,00 - 300,00 zugrunde. Je nach Einzelfall, d.h. finanziellem Volumen des Projektes, Höhe der Beratungsrisiken sowie zeitlicher Beratungsumfang, wird der Stundensatz entsprechend des vorgenannten Rahmens in Absprache mit dem Mandanten im Vorfeld vereinbart.
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„Flat-Fee"-Vereinbarung
Gerne vereinbaren wir mit unseren Mandanten, insbesondere Unternehmen, bei denen eine laufende rechtliche und steuerliche Beratung erforderlich ist, eine monatliche Pauschale, die unsere laufende Beratung in einem gewissen zeitlichen Umfang pro Monat abdeckt. Vorteil einer „Flat-Fee"-Vereinbarung ist für Sie, dass wir aufgrund der Längerfristigkeit der Mandatierung unsere Gebühren entsprechend reduzierend anpassen können.
Sollten Sie Rückfragen zu unserer anwaltlichen Vergütung haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
